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Die Bundesregierung will mehr Bürgergeldempfänger zum Arbeiten bewegen – und will bei Arbeitsverweigerung schneller Totalsanktionen verhängen. Rostock aber macht da nicht mit. Das sei auch eine Frage der „Haltung“, sagt der Sozialsenator. CDU, SPD und FDP sind entsetzt.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Wer als Bürgergeldempfänger zumutbare Arbeit verweigert, sollte auch bestraft werden. Allerdings fasst die Hansestadt ebendiese eher mit Samthandschuhen an. Ein fatales Signal.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
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Besonders viel Kraft wünsche ich allen, die heute arbeiten. An alle, die den Brückentag genießen dürfen: Viel Freude! Damit Sie gut informiert in Ihren Freitag starten, habe ich die fünf wichtigsten Themen...
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Überseehafen Rostock
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Heute Morgen stellten Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Rostock im Überseehafen Rostock in der Einreise aus Dänemark kommend einen 61-jährigen Ukrainer fest. Im Rahmen der Kontrolle ermittelten sie, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den Mann einen Haftbefehl erließ. Das Amtsgericht Konstanz verurteilte ihn im März 2023 rechtskräftig zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.350,- Euro nebst Kosten. Da er der Zahlung bislang nicht nachkam, erging ein Haftbefehl gegen ihn. Nach Begleichung des geforderten Geldbetrages setzte der Mann seine Reise fort.
Auch ein 27-jähriger Slowake wendete durch Zahlung einer noch offenen Geldstrafe die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ab. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten den Mann bereits am Samstag, den 31. Januar 2026 im Überseehafen Rostock. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass gegen den slowakischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn zuvor mit Strafbefehl vom 22.01.2025 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 2.000,- Euro zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 82,50 Euro.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 12:40 Uhr | Seitenaufrufe: 10« zurück zur News-Übersicht
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