Ermittlungserfolg des Kriminalkommissariats Rostock - weiterer Haftbefehl gegen jugendlichen Tatverdächtigen / News / Seestadt Rostock
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FC Hansa Rostock: Geschichte, Erfolge und Meilensteine - Bild: Nordkurier
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Quelle: Nordkurier | So., 07:30 Uhr
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„Hartz und herzlich“ aus Rostock: Regina ist tot - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 08:00 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 12:30 Uhr

Ermittlungserfolg des Kriminalkommissariats Rostock - weiterer Haftbefehl gegen jugendlichen Tatverdächtigen

Rostock (PIHR) • Das Kriminalkommissariat Rostock verzeichnet einen weiteren Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit einer Rostocker Jugendgruppierung. Nachdem bereits im April und Mai 2025 Haftbefehle gegen zwei Mitglieder der Gruppierung im Alter von 14 und 18 Jahren vollstreckt worden waren, hat das Amtsgericht Rostock nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock einen weiteren Haftbefehl erlassen.

Dieser richtet sich gegen einen 15-jährigen deutschen Jugendlichen aus Rostock, der dem Umfeld der Gruppierung zugeordnet wird. Der Tatverdächtige ist allein im Jahr 2025 in mehr als 100 polizeilichen Vorgängen in Erscheinung getreten. Ihm werden unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungsdelikte, Diebstähle sowie mehrere Raubstraftaten zur Last gelegt.

Der Haftbefehl wurde aufgrund der Wiederholungsgefahr erlassen und gilt bis zur anberaumten Hauptverhandlung im Januar 2026.

Der Ermittlungserfolg ist nicht zuletzt auf die Neustrukturierung des Sachgebiets Jugend zurückzuführen, die zu Jahresbeginn im Kriminalkommissariat Rostock umgesetzt worden ist. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Rostock werden jugendspezifische Straftaten seitdem gebündelt bearbeitet und liegen somit in einer Hand, was eine zielgerichtete und konsequente Fallbearbeitung ermöglicht.

Die weiteren Ermittlungen dauern an. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob dem Tatverdächtigen sowie weiteren Personen aus dem Umfeld der Gruppierung zusätzliche Straftaten im Stadtgebiet Rostock zuzuordnen sind.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 11:34 Uhr | Seitenaufrufe: 6
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