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Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 10:20 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Ortsbeir�te in der Woche vom 26. bis 30. April 2010
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 10:20 Uhr
Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 10:20 Uhr
Der Wald als Natur- und Erholungsraum steht im Mittelpunkt des 2. Waldtages in Mecklenburg-Vorpommern, der am 12. Juni 2010 als Gemeinschaftsprojekt der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock stattfindet. Entlang einer Fahrradroute und eines neu ausgewiesenen Fernreitweges werden...
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 10:20 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 10:20 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 07:40 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:44 Uhr

Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer

Rostock (HRPS) • Der Winter rückt näher und mit ihm auch wieder die Winterdienstpflichten für Eigenheimbesitzer und Grundstückseigentümer. Diese sind verantwortlich, auf öffentlichen Gehwegen Schnee zu beräumen und zu streuen, soweit die Straßenreinigungssatzung für die jeweilige Straße Anliegerpflichten festlegt. Darauf weist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz hin.

Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst auch Verbindungen zu Straßenübergängen sowie Zugänge zu den Abfallbehälterstandorten und Hauseingängen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg ist ausschließlich dieser Gehweg zu räumen und zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss am Fahrbahnrand beidseitig ein schnee- und eisfreier Streifen für Fußgänger freigehalten werden.

Streumittel müssen rechtzeitig auf eigene Kosten beschafft werden. In Rostock dürfen keine auftauenden Streumittel wie zum Beispiel Salz auf öffentlichen Gehwegen verwendet werden. Lediglich abstumpfende Streumittel wie Kies oder Splitt sind erlaubt.

Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen gilt täglich von 7 bis 20 Uhr. In dieser Zeit gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu entfernen.

Schnee sollte am Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Keinesfalls darf er auf die Fahrbahn geschoben werden. Regenwasserabläufe und Hydranten müssen frei bleiben.

Hinweise, Kritik oder Beschwerden zum Winterdienst können über das Internetportal www.klarschiff-hro.de gesendet werden. Von dort werden die Meldungen an die Fachämter der Stadt weitergeleitet und bearbeitet.

Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geregelt. Interessenten finden sie online unter www.rostock.de/umweltamt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 10:23 Uhr | Seitenaufrufe: 19
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