Mietpreisbremse für Uni-Städte Rostock und Greifswald soll weiter verlängert werden / News / Seestadt Rostock
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 04:22 Uhr

Mietpreisbremse für Uni-Städte Rostock und Greifswald soll weiter verlängert werden

Rostock/Greifswald (MIS) • Die Landesregierung hat heute beschlossen, mit der Verbandsanhörung das Verfahren zur Verlängerung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald einzuleiten. Im Juli dieses Jahres war das Bundesgesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. Damit war die bisher geltende Befristung der Mietpreisbremse bis zum Jahresende 2025 in der Landesverordnung nicht mehr notwendig, sie soll künftig bis zum 30. September 2028 wirken.

„Da sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in beiden Städten kurzfristig nicht entspannen wird, ist die Verlängerung nur folgerichtig. Mieterinnen und Mieter haben bereits gezeigt, dass sie die Mietpreisbremse aktiv nutzen – sei es bei neuen Mietverträgen oder bei Mieterhöhungen. Deshalb setzen wir das Instrument konsequent fort und haben die zeitliche Wirksamkeit der bereits erlassenen Mietpreisbremse auf das volle Maß der maximalen Laufzeit von fünf Jahren in der bestehenden Rechtsverordnung verlängert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Menschen sich Sorgen machen, ob sie ihre Miete noch bezahlen können. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen wir Sicherheit und setzen ein klares Signal: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Hintergrund
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Mi., 21.01.1970 - 09:20 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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