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Start der 4. Wahl zum Migrantenrat in Rostock

Als Kandidatin oder Kandidat bis spätestens 4. August bewerben

Rostock (HRPS) • Am 17. September 2025 wird der vierte Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewählt. Der Migrantenrat ist ein wichtiges Gremium zur politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Rund 17.500 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sind zur Wahl aufgerufen. Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die kommende Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Kandidieren können alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens einem Jahr in Rostock wohnhaft und wahlberechtigt sind. Eine Kandidatur ist sowohl als Einzelperson als auch im Rahmen einer Gruppe möglich. Die vollständigen Unterlagen für eine Kandidatur müssen bis spätestens Montag, 4. August 2025, 16 Uhr, eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Rostock wohnen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte sowie Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit sind nicht automatisch wahlberechtigt. Sie müssen bis 5. September 2025, 12 Uhr, einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Ohne diesen Antrag erhalten sie keine Wahlunterlagen.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Kandidatur sowie zum Wählerverzeichnis sind im Internet unter den Adressen www.rostock.de/wahlen und www.migrantenrat.de sowie in acht Sprachen in der Integreat-App https://integreat.app/rostock/de/migrantenratswahl-2025 zu finden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Mi., 21.01.1970 - 08:08 Uhr | Seitenaufrufe: 84
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