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Gewässerverunreinigung durch Seeschiff im Rostocker Fischereihafen
Wasserschutzpolizei nimmt Strafanzeige auf
Waldeck (PIHR) • Am Donnerstag, den 10.07.2025, unterzogen Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Rostock ein Cargoschiff (Flagge Antigua und Barbuda) im Rostocker Fischereihafen einer Schiffskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass während des Betriebs der Abwasseraufbereitungsanlage ein Desinfektionsmittel genutzt wurde, welches nicht den Bestimmungen der internationalen MARPOL-Regularien (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) entsprach. Während der Liegezeit in Rostock gelangten ungefähr 3 m³ Schiffsabwasser über diese Aufbereitungsanlage in Gewässer. Gegen den verantwortlichen Chief Engineer wurde ein Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung eingeleitet. Das Amtsgericht Rostock legte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro fest.
Die Überwachung der Regeln des internationalen MARPOL-Übereinkommens ist ein Schwerpunkt der Seeschiffskontrollen, die kontinuierlich durch die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Insbesondere die Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser nach Anlage IV dieses Übereinkommens sind regulär Teil der umfassenden Schiffskontrollen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 07:43 Uhr | Seitenaufrufe: 68« zurück zur News-Übersicht
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