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Ein schwerer Unfall sorgt bei Jarmen in Mecklenburg-Vorpommern für einen Polizeieinsatz. Die Autobahn 20 ist seit dem Morgen teilweise gesperrt.
Rostock (PIHR) - Bei einem Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn ist am heutigen Donnerstagmorgen ein 23-jähriger Radfahrer leicht verletzt worden. Der Unfall ereignete sich gegen 07:00 Uhr in der Parkstraße, als ein 57-jährige Straßenbahnfahrer von der Innenstadt kommend in Richtung Neuer Friedhof fuhr. Nach derzeitigen...
Quelle: HRO-News.de | Do., 09:22 Uhr
Größere Bauarbeiten in der KTV bringen bis 2027 Vollsperrungen, Umleitungen und neue Leitungen. Was genau geplant ist, erfahren Sie hier.
Mit 0:5 mussten sich Alexander Lukesch und der Penzliner SV dem FC Hansa Rostock im Landespokal-Achtelfinale geschlagen geben. Der Offensivkicker sicherte sich dennoch ein besonderes Andenken von der Partie. Er bekam das Trikot von FCH-Kapitän Franz Pfanne.
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Am heutigen Morgen gegen 07:30 Uhr kam es an der Haltestelle Kabutzenhof / Doberaner Straße in Rostock zu einer Kollision zwischen einer Straßenbahn und einem PKW. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der 61-jährige deutsche PKW-Fahrer über die Schienen der Straßenbahn hinweg wenden. Dabei übersah er die von...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 14:40 Uhr
Medienprojekt verbindet junge Kreative aus Rostock und Dunkerque: Gemeinsam entstehen Filme und Kunstwerke – ausgezeichnet mit dem Dieter-Baacke-Preis.
Für 60-Jährigen endete Fährüberfahrt in der Justizvollzugsanstalt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Für einen 60-jährigen tschechischen Staatsangehörigen endete am Samstagmorgen, den 16. Dezember.2023 gegen 06:30 Uhr die Fährüberfahrt von Schweden nach Rostock in der Justizvollzugsanstalt.
Dieser wurde durch die Bundespolizisten im Rahmen der Binnengrenzfahndung als Fahrer eines Kleintransporters festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Tschechen stellten die Beamten fest, dass gegen den 60-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 3.500,- Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem wurde ein neuerliches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Bundespolizisten eingeleitet, da seit Juli 2009 ein aktives Fahrverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht und er eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen konnte.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 18:01 Uhr | Seitenaufrufe: 63« zurück zur News-Übersicht
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