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Vom Kreuzfahrtschiff in Haft
Rostock-
Warnemünde (BPHR) • Da ein 56-jähriger Deutscher seinen Unterhaltspflichten gegenüber seinen beiden Söhnen nicht nachgekommen sein soll, wurde durch das Amtsgericht in Hannover für November 2021 eine Hauptverhandlung anberaumt. Dieser Hauptverhandlung ist der Mann nicht nachgekommen und blieb dieser unentschuldigt fern, woraufhin durch das Amtsgericht in Hannover eine Haft zur Sicherung der Hauptverhandlung angeordnet wurde. Festgestellt werden konnte der Mann durch die Bundespolizisten in Rostock bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Kreuzfahrtschiffes am 05. Juni 2022 am Warnemünder Cruise Center. Das Crewmitglied wurde festgenommen und dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser stimmte einer Aussetzung des Haftbefehls nicht zu und der Mann wurde nebst seinen persönlichen Gegenständen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 04:36 Uhr | Seitenaufrufe: 47« zurück zur News-Übersicht
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