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Ergänzung zur Pressemitteilung der BPOLI Rostock vom 06. Juli 2015 Syrische Familie mit gefälschtem Visum unterwegs
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Der türkische Taxifahrer, der die in der oben genannten Pressemitteilung genannten acht irakischen Staatsangehörigen von Wien/Österreich mit seinem Taxi nach Skandinavien schleusen wollte, wurde am Vormittag des 06. Juli 2015 dem Haftrichter beim Amtsgericht Rostock vorgeführt.
Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde er hier zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt.
In der Folge wurde durch die Bundespolizei die sofortige Abschiebung des türkischen Taxifahrers, der in Österreich einen festen Wohnsitz und einen Aufenthaltstitel für Österreich hat, nach Österreich veranlasst. Diese Abschiebung wird im Nachgang eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:56 Uhr | Seitenaufrufe: 47« zurück zur News-Übersicht
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