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Waffenrechtliche Erlaubnisse jetzt auch online beantragen

Rostock (HRPS) • Zahlreiche Anträge rund um den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition können nun in Rostock auch online gestellt werden. Darauf macht das Stadtamt aufmerksam. Vor wenigen Wochen wurden insgesamt 23 Dienstleistungen in diesem Zusammenhang durch das Datenverarbeitungszentrum (DVZ) Schwerin online geschaltet. Dazu zählen die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins, die Beantragung sämtlicher Waffenbesitzkarten und eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie den Eintrag einer Waffe in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte.

„Damit bieten wir auf einem weiteren Arbeitsgebiet der Stadtverwaltung moderne Antragsbedingungen und profitieren von Entwicklungen in anderen Kommunen“, freut sich Dr. Chris von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung. Das Dienstleistungspaket war als so genannter Einer für Alle-Dienst unter Federführung des Freistaates Bayern und in Kooperation mit dem Saarland entwickelt wurden und wird derzeit von 80 Waffenbehörden genutzt.

Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter der Adresse www.rostock.de/rathaus/online-dienste.html und der Rubrik „Ausweise, Meldewesen & Urkunden“ zu finden. Wer im MV-Serviceportal bereits ein Nutzerkonto und eine Bund.ID besitzt, kann sich direkt bei der Antragstellung mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (e-ID) ausweisen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden dann über Pflichtfelder und mit Hinweistexten durch den Onlineantrag geführt. Falls nötig wird auf einzureichende Nachweise und Unterlagen hingewiesen. Dabei besteht die Möglichkeit, benötigte Nachweise auch direkt hochzuladen. So können Wartezeiten entfallen, Fehler vermeiden und die Bearbeitungszeit für die Antrage verkürzt werden.

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten die Antragstellenden von der Waffenbehörde eine Benachrichtigung zur Abholung der Dokumente. Wer im Antragsverfahren die e-ID-Funktion des Personalausweises nicht genutzt hat, muss dann noch den Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.

Unabhängig von der Authentifizierung müssen weiterhin auch alle Kaufverträge von Waffen oder Aufbewahrungsbehältnissen der Waffenbehörde im Original vorgezeigt werden. Persönliche Vorsprachen und Beratungen sind auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse waffen@rostock.de möglich.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es derzeit 842 Waffenbesitzerinnen und -besitzer, die zusammen 4.458 erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Im letzten Jahr wurden in Rostock 934 Anträge rund um waffenrechtliche Erlaubnisse gestellt. Etwa 110 Anträge davon entfallen auf den „Kleinen Waffenschein“ als behördliche Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Mi., 21.01.1970 - 08:32 Uhr | Seitenaufrufe: 19
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