Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung: Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen / News / Seestadt Rostock
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Ein schockierender Dreifachmord, das Babyfon als Beweismittel und ein toter Wolf: Das neue True Crime Buch dieses Rostockers erhellt die Suche nach der Wahrheit bei Verbrechen.
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Ein Zeckenbiss kann Borreliose verursachen. Wenn sie nicht rechtzeitig erkannt wird, drohen Folgen ein Leben lang. OZ-Reporterin Julia Czerwonatis hat trotz zweifacher Antibiotika-Kur bis heute Beschwerden. Was Betroffene tun können und wie man die Krankheit rechtzeitig erkennt.
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Tolles Angebot, gute Preise, nette Verkäufer: Etliche Läden in Rostock sind bei Kunden besonders beliebt und waren nominiert für den „Kauf lokal“-Award 2025. Nun steht das Gewinner-Geschäft fest, das den Sieg in MV holte und damit zu den besten Shopping-Adressen Deutschlands zählt.
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Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung: Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen

Rostock (HRPS) • Vorschläge und Bewerbungen für die Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung können jetzt eingereicht werden. Stiftungsmittel aus der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung sollen auch in diesem Jahr an Körperschaften bzw. Vereinigungen ausgegeben werden, die mildtätige Zwecke im Sinne der Stiftenden verfolgen. Die Höhe des Ertrages aus den Jahren 2019, 2024 und 2025 beträgt 13.009,07 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes im Dezember 2025 vorgesehen.

Clara Gütschow war im November 1920 in Muralto bei Locarno, im schweizerischen Kanton Tessin, verstorben - als Witwe des im Jahre 1917 verstorbenen Otto Gütschow aus Rostock. Die Verstorbenen hinterließen keine Kinder und somit die letztwillige Verfügung unter Mitwirkung des Rechtsbeirates der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dass die Stadt Rostock aus dem ihr zugefallenen Kapital eine Stiftung unter dem Namen „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ errichtet und deren Organisation und Verwaltung übernimmt. Die Stiftung soll ihren Sitz in Rostock und den Zweck haben, Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock zu unterstützen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters, der Konfession und des Standes.

In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diesen letzten Willen in der am 6. Februar 2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, sofern sie die genannten mildtätigen Zwecke verfolgen. Auf die Förderung investiver Maßnahmen, zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes für die Bedürftigen, wird verzichtet.

Projektvorschläge und Bewerbungen, mit der Antragsfrist bis zum 15. August 2025, können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden.

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind nach Rücksprache mit Franziska Winkelmann, Tel. 0381 381-5118, E-Mail: Franziska.Winkelmann@Rostock.de im Amt für Finanzen und Planung – Jugend und Soziales, St.-Georg-Str. 109/ Haus II, 18055 Rostock, erhältlich.

Die ausführlichen Dokumente sind schriftlich, mit dem Vermerk „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“, an den Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, St.-Georg-Str. 109/ Haus II, 18055 Rostock, einzureichen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 06:28 Uhr | Seitenaufrufe: 11
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