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Irres Spiel gegen Greifswald - Erfurt siegt trotz Doppel-Rot - Bild: Bild.de
Erfurt gewinnt 3:2 gegen Greifswald trotz doppelter Unterzahl und dramatischer Szenen.
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Drogen, Polenböller und Haftbefehl

Rostock (BPHR) • Zwei 27- jährige Deutsche zündeten am gestrigen frühen Abend (22. Dezember 2022), gegen 17:15 Uhr im Bereich der Stadtautobahn nach Warnemünde auf Höhe des REWE Einkaufzentrums Pyrotechnik. Pech nur, dass sich zu diesem Zeitpunkt eine Streife der Bundespolizei am S-Bahn Haltpunkt Warnemünde Werft befand. Diese konnte die beiden Männer stellen. Beide gaben an, keine Ausweispapiere mit sich zu führen. Bei der Durchsuchung vor Ort, konnten die Beamten eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel (ca. 170 Gramm Marihuana, zwei Extasy Tabletten, zwei Mal Psychopharmaka und 0,8 Gramm Amphetamine sowie Utensilien zum Straßenverkauf (100 leere Tütchen zur Verpackung) auffinden. Zudem befanden sich in dem ebenfalls durchsuchten Kfz drei Lenovo-PC, für die keine Eigentumsnachweise erbracht werden konnten. Um sich weiteren polizeilichen Maßnahmen zu entziehen, versuchte einer der Täter zu fliehen. Dieser konnte jedoch nach kurzen Verfolgung erneut gestellt werden. Zuständigkeitshalber wurde der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizei Rostock sowie die Staatsanwaltschaft Rostock in Kenntnis gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Rostock ordnete eine Wohnungsdurchsuchung an. Hier konnten weitere Betäubungsmittel (3,1 Gramm Marihuana), eine Machete, eine Schreckschusswaffe und diverse nichtzugelassene Feuerwerkskörper (Polenböller) sichergestellt werden. Auch ein durch das Kriminalkommissariat Stralsund zur Fahndung ausgeschriebenes Mountainbike befand sich in der Wohnung und wurde ebenfalls sichergestellt. Bei den weiteren Überprüfungen stellte sich zudem heraus, dass gegen den einen Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 270,-Euro zuzüglich 86,- Kosten wegen Diebstahls vorlag. Diese Geldstrafe wurde durch die in der Wohnung befindliche 17-jährige Freundin entrichtet und somit eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet.

Gegen die Männer werden nunmehr Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs- und Waffengesetz, der Hehlerei sowie des Diebstahls eingeleitet. Hierzu ermittelt das Kriminalkommissariat Rostock.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 09:23 Uhr | Seitenaufrufe: 108
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