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Größere Bauarbeiten in der KTV bringen bis 2027 Vollsperrungen, Umleitungen und neue Leitungen. Was genau geplant ist, erfahren Sie hier.
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Medienprojekt verbindet junge Kreative aus Rostock und Dunkerque: Gemeinsam entstehen Filme und Kunstwerke – ausgezeichnet mit dem Dieter-Baacke-Preis.
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Schöffen im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit gesucht

Rostock (HRPS) • Für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 werden Erwachsenen- und Jugendschöffen für die Tätigkeit im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit gesucht. Die Amtsperiode umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt am 1. Januar 2024. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereitet gegenwärtig die Aufstellung der entsprechenden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen vor. Die Listen sind unterteilt nach Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenersatzschöffen sowie nach Jugendhauptschöffen und Jugendersatzschöffen.

Die Bürgerschaft, aber auch Verbände, Vereine und Institutionen können Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die entsprechenden Listen vorschlagen. Wer Interesse hat, kann sich auch selbst um dieses Ehrenamt bewerben. Gesucht werden Menschen im Alter zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen.

Die Vorschlagslisten sind durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum 1. Mai 2023 aufzustellen. Durch das Landgericht Rostock wurden für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Bedarf an 209 Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenersatzschöffen sowie 108 Jugendhauptschöffen und Jugendersatzschöffen bestimmt.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schöffen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/schoeffen bereit steht. Dort kann auch der entsprechende Erklärungsbogen herunterladen werden. Bei Interesse ist dieser Bogen auszufüllen und bis spätestens 31. Dezember 2022 per E-Mail oder Post an das Rechts- und Vergabeamt bzw. das Amt für Soziales und Teilhabe zuzusenden.  Zur Einführung in das Ehrenamt können gewählte Schöffen Anfang 2024 eine Fortbildung an der Volkshochschule Rostock absolvieren.

Ansprechpartnerin für den Bereich der Erwachsenenschöffen ist Katja Lückert aus dem Rechts- und Vergabeamt (Tel. 0381 381-1167, E-Mail:
katja.lueckert@rostock.de). Interessenten für das Amt der Jugendschöffen wenden sich bitte an Silka Hembus im Amt für Soziales und Teilhabe (Tel.
0381 381-6911, E-Mail: silka.hembus@rostock.de ).

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Di., 20.01.1970 - 08:02 Uhr | Seitenaufrufe: 103
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