Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Rostock-Toitenwinkel (PIHR) - Nach einem Brand in zwei Kellerabteilen in der Salvador-Allende-Straße im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand meldete ein Zeuge am gestrigen Dienstag gegen 16:50 Uhr eine starke Rauchentwicklung aus dem Kellerbereich eines...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:34 Uhr
Hallenschwimmbad "Neptun" an einem Winterabend. | Foto: Joachim Kloock/Hansestadt Rostock
Rostock-Hansaviertel (HRPS) - Wegen verschiedener Veranstaltungen ergeben sich im März und April 2026 einige Änderungen bei den Zeiten für öffentliches Schwimmen im Hallenschwimmbad Neptun. Darüber informiert das Amt für Schule und Sport. In der 50-Meter-Halle entfallen die öffentlichen Schwimmzeiten vom 27. Februar bis 1. März 2026, am...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 06:36 Uhr
Rostock (BPHR) - Am Dienstag kam es in einer S-Bahn der Linie S3 auf der Fahrt von Rostock-Lichtenhagen nach Rostock-Parkstraße zu einem Vorfall mit Reizgas. Ein bislang unbekannter Mann setzte gegen 18:00 Uhr in der fahrenden Bahn Pfefferspray frei. Dabei erlitt mindestens ein Reisender Augenreizungen und klagte über Unwohlsein....
Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:01 Uhr
Plakat "Rostock nimmt Rücksicht - auf eine verkehrssichere Stadt" | Foto: FBM Werbeagentur Marketing GmbH/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock macht die Sicherheit im Straßenverkehr erneut zu einem zentralen Thema. Mit der Kampagne „Rostock nimmt Rücksicht“ ruft die Stadt alle Rostockerinnen und Rostocker dazu auf, das eigene Verhalten im Verkehr bewusst zu reflektieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 07:03 Uhr
Kulturhistorisches Museum | Foto: Joachim Kloock/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Das Kulturhistorische Museum Rostock beherbergt eine der bedeutendsten Sammlungen zur Geschichte der Stadt und bietet einen tiefen Einblick in Kunst und Kultur des Nordens. Am Donnerstag, 26. Februar 2026 um 17 Uhr haben alle Interessierten die Gelegenheit, an einer Überblickführung durch die beeindruckenden...
Quelle: HRO-News.de | Do., 06:16 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - Kriegsenkel (geboren zwischen 1945 und 1975) haben oft eine Mutter erlebt, die von tiefen Ängsten und einem starken Sicherheitsbedürfnis geprägt war. Diese Mütter, selbst traumatisiert durch den Krieg, konnten ihre Gefühle nicht zeigen und ihre Kinder emotional nicht versorgen – obwohl sie sie materiell gut...
Quelle: HRO-News.de | Do., 07:38 Uhr
Reutershagen - Reuterpassage | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
Rostock-Reutershagen (HRPS) - Am Sonnabend, 21. Februar 2026, um 10 Uhr lädt der Ortsbeirat zur öffentlichen Bürgersprechstunde auf den Markt in Reutershagen ein. Darüber informiert der Vorsitzende Mirco Kurzhals. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und das Gespräch zu suchen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Quelle: HRO-News.de | Do., 08:38 Uhr

Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich

Rostock/Greifswald/Schwerin (IMMV) • In Greifswald und Rostock werden die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze voraussichtlich auch nach 2023 greifen. Den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt als Voraussetzung dafür attestiert ein Gutachten des Hamburger "Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung", das Innenminister Christian Pegel heute in den beiden Universitätsstädten vorstellten.

"Die Länder haben die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, sodass dort mietpreisbegrenzende Regelungen greifen können. Wir haben dies 2018 getan und die Städte Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete demnach höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Rostock wurde des Weiteren die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abgesenkt, sodass bei bereits bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Diese Regelung gilt seit Februar 2021 ebenso für Greifswald", erläuterte Christian Pegel.

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung im Wege des Neuabschlusses eines Mietvertrages begrenzt ist. Die Kappungsgrenze hingegen wirke bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen.

"Steigende Nebenkosten und Inflation werden unseren Bürgerinnen und Bürgern noch lange Zeit viel abverlangen. Da ist es wichtig, dass zumindest die Kaltmieten stabil und berechenbar bleiben. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Mietpreisbremse für den immer noch engen
Rostocker Wohnungsmarkt auch über das Jahr 2023 hinaus in Kraft bliebe", sagte Dr. Chris von Wrycz Rekowski, amtierender Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und fügte hinzu:

"Die Mietpreisbremse ist ein gut austariertes Instrument: Sie verzögert den Anstieg der Mietkosten auf engen Wohnungsmärkten, ohne den Neubau von Mietwohnungen unattraktiv zu machen. Beides ist wichtig, damit die Menschen angemessenen Wohnraum finden und auch bezahlen können."

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder sagte: "Wegen des ungebremsten Zuzugs wohnungssuchender Menschen ist der Wohnmarkt in Greifswald trotz zahlreicher Neubauten weiterhin angespannt. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten im Rahmen zu halten. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortführung dieses bedeutenden Werkzeugs für eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes."

Die Verordnung (siehe Anlage), die 2018 in Kraft getreten war, ist auf fünf Jahre befristet und wird im September 2023 auslaufen. Ziel des Gutachtens war zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, um die Regelungen fortzuführen. Dafür muss das Land erneut eine Verordnung erlassen.

"Die Mietpreisbremse schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Sie kann aber kurzfristig helfen, die unerwünschten Auswirkungen der erheblichen Preissteigerungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit steigenden Preisen in fast allen Lebensbereichen, die besonders Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen treffen", sagte Minister Christian Pegel und fügte hinzu: "Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir mittel- und langfristig jedoch zu Verbesserungen kommen."

Hintergrund

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht, in dem u.a. Regelungen zur zulässigen Miethöhe eingefügt wurden. Mit diesen werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. In ihnen werden grundsätzlich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Einführung einer solchen Mietpreisbegrenzung verhindert, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund finanzieller Überforderung keine Möglichkeit erhalten, einen neuen Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ist ein Instrument, mit dem Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen begrenzt werden können. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht darf sich die Miete bei einer derartigen Erhöhung innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze). Durch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Hierzu werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet für höchstens fünf Jahre gelten soll.

Die Beurteilung des Wohnungsmarkts erfolgte anhand der Kriterien, die § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgibt. Eine Präsentation zum Gutachten finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/Mietpreisbremse/

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Di., 20.01.1970 - 07:19 Uhr | Seitenaufrufe: 162
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.meer-drin.de - Copyright 2026