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Robert Dahl zieht einen zweiten Chef für den Familienbetrieb Karls in Erwägung, um mit dem Wachstum Schritt zu halten. Wie kommt er zu dieser Überlegung?
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Termine für öffentliche Führungen durch das Rostocker Rathaus sind jetzt wieder buchbar. Darüber informiert der Stadtmarketing-Bereich. An den Sonnabenden 31. Januar, 7. und 21. Februar, 7. und 28. März sowie 11. und 25. April und 23. Mai 2026 beginnen jeweils um 11 Uhr etwa 90-minütige Führungen durch eines...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:44 Uhr
Obwohl der geplante Bau der Tram-Strecke von Reutershagen zum Zoo umstritten ist, gibt es auch Zustimmung für das Projekt. Auf einer exklusiven Fahrt mit der neuen Straßenbahn „Tina“ konnten Rostocker die RSAG nun kritisch dazu befragen.
Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist gestiegen, die Beratungsstellen werden weniger – im Landkreis Rostock gibt es seit 2025 keine mehr. Nun gibt es einen Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen.
Wegen Winterwetter kommt es auf der Strecke zwischen Berlin und Warnemünde zu Einschränkungen. Was das für Reisende bedeutet und welche Alternativen es gibt.
Auf der Bahnstrecke zwischen Berlin und Warnemünde gibt es Einschränkungen. Grund dafür ist das winterliche Wetter. Was das für Reisende bedeutet und welche Alternativen es gibt.
Die Polizei gibt sich als Käufer aus und nimmt zwei Männer fest. Zuvor war die Drohne verschwunden – bis die Ermittler den entscheidenden Hinweis fanden. Die Falle war bereit.
Festnahme nach zwei Haftbefehlen
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Verurteilungen wegen Computerbetruges und Erschleichen von Leistungen führten gestern Morgen, den 27. Juni 2022 zur Festnahme eines 55-jährigen Deutschen im Seehafen Rostock durch die Bundespolizei. Vorausgegangen war eine Kontrolle des Mannes kurz nach seiner Einreise aus Schweden. Hier stellten die Bundespolizisten zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin aus den Jahren 2020 und 2021 fest. Demnach wurde der Mann zu Geldstrafen in Höhe von 2.550,- Euro (170 Tagessätze zu je 15,- Euro) sowie 1.300,- Euro (90 Tagessätze zu je 15,- Euro) durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt. Da er die Geldstrafen nicht vollumfänglich zahlte und der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, ergingen die Haftbefehle. Es war ihm auch vor Ort gegenüber den Bundespolizisten nicht möglich, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen, so dass er nunmehr 128 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Er wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 05:06 Uhr | Seitenaufrufe: 81« zurück zur News-Übersicht
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