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Erneute Festnahme durch Bundespolizisten

Rostock (BPHR) • Nachdem die Bundespolizei in Rostock am vergangenen Himmelfahrtswochenende bereits drei Festnahmen vollstrecken konnte, war es am gestrigen Abend ein 41-jähriger Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Aufgefallen war er den Bundespolizisten in der S-Bahn vom Rostocker Hauptbahnhof nach Warnemünde, in der er ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs war. Im Rahmen der Identitätsfeststellung und dem Abgleich in der Fahndungsdatei konnte festgestellt werden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock vorlag. Hintergrund war eine Verurteilung des Amtsgerichts Rostock aus dem Jahr 2020 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung. Aufgrund offensichtlicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen wurde die Bewährung widerrufen und die Haft angeordnet. Zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 306 Tagen wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.

Neben dem Haftbefehl lag noch eine weitere Fahndungsnotierung zur Ermittlung der Wohnanschrift durch das Amtsgericht Rostock, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, vor.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 04:26 Uhr | Seitenaufrufe: 56
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