Schankbetrieb soll auf Sonderflächen ermöglicht werden / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:17 Uhr

Schankbetrieb soll auf Sonderflächen ermöglicht werden

Gastronomiebetriebe in der Kröpeliner-Tor–Vorstadt, Stadtmitte und in Warnemünde werden unterstützt

Rostock (HRPS) • Die Hanse- und Universitätsstadt bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, vom 1. April bis 31. Oktober 2021 zusätzliche Flächen im Verkehrsraum zu nutzen, um Tische, Stühle und gastliches Zubehör aufzustellen. So könnten diese die Vorgaben der Corona-Maßnahmen leichter umsetzen und den Betrieb wieder aufnehmen. Im Zuge möglicher Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten Restaurants wieder Tischbedienung durchführen, müssen dabei aber einen Mindestabstand zwischen den Tischen gewährleisten. Voraussetzung ist natürlich die grundsätzlich mögliche Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im Jahre 2021.

Genutzt werden können städtische Flächen einschließlich der für den ruhenden Verkehr vor den gastronomischen Einrichtungen. Nach der Einzelfallprüfung der Anträge wird die Stadtverwaltung entsprechende Anordnungen treffen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Genehmigungen werden mit Blick auf die Corona-Eindämmungsmaßnahmen befristet und bis auf weiteres gebührenfrei ausgesprochen. Die Nutzung der Sonderflächen kann nach Einzelfallprüfung zunächst kostenfrei bis zum 31. Oktober 2021 erfolgen. Über eine Verlängerung der Maßnahme entscheidet die Stadtverwaltung.
Bedingungen für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenbereich sind eine eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Stellung von Sperren, Schildern und gegebenenfalls Personal, die Verpflichtung Mehrweggeschirr zu nutzen und ausreichend breite Gehwege  von mindestens 1,80 Meter freizuhalten.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die notwendige Aufrechterhaltung des 1,50 Meter-Abstandsgebotes. Dieses führt zu einem erhöhten Bedarf an Flächen im Innen- und Außenbereich gegenüber den Verhältnissen vor der Pandemie. Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe sind entsprechend große Außenflächen zur Sicherung der ökonomischen Existenz anzubieten.

Anträge sind schriftlich und formlos bis 19. März 2021 an den Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau zu stellen, E-Mail: umweltundbausenator@rostock.de, um in der Regel einen Bescheid bis zum 1. April 2021 gewährleisten zu können. Eine spätere Antragstellung ist möglich. Eine Bearbeitungszeit von maximal drei  Wochen wird angestrebt.

In Abstimmung mit den Ortsbeiräten wird damit die 2020 begonnene Unterstützung der Gastronomiebetriebe fortgesetzt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Mo., 19.01.1970 - 17:24 Uhr | Seitenaufrufe: 194
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