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Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Sommerzeit ist Fahrradzeit: Mit Anstieg der Temperaturen und Beginn der ersten Sommerferien in Deutschland wird wieder vermehrt in die Pedalen getreten. Ab heute hat die Polizei M-V daher Zweiradfahrer ganz besonders im Blick und widmet ihnen die monatliche Verkehrskampagne Fahren.Ankommen.LEBEN. Vor allem bei den...
Quelle: HRO-News.de | Di., 05:01 Uhr
Eine Kita in Rostock hat eine Verkleidungsparty mit dem Motto „Indianer und Cowboys“ abgesagt. Stattdessen wurde das Thema „Pferde und Ponys“ gewählt, da das ursprüngliche Motto als anstößig empfunden wurde.
Die Verbindungen zwischen dem FC Hansa Rostock und dem Greifswalder FC sind im sportlichen Bereich groß. Sieben aktuelle Spieler des GFC trugen schon die Kogge auf der Brust. In der Sommerpause kamen zwei weitere hinzu.
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Nach Beschwerden eines Vaters sagte eine Kita die Party ab, nennt das Fest jetzt anders.
Eine Frau ist bei einem Verkehrsunfall auf der B 105 am Donnerstagnachmittag (3. Juli) verletzt worden. Sie kam ins Krankenhaus. Die Bundesstraße war mehrere Stunden lang gesperrt.
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Schulschwänzer wendet Jugendarrest ab
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Weil er als 18-Jähriger in den Jahren 2018 und 2019 an insgesamt 29 Tagen unentschuldigt dem Berufsschulunterricht fernblieb, wurden durch den zuständigen Landkreis insgesamt drei Bußgeldbescheide erstellt. Den Zahlungen der Bußgeldbescheide muss der nunmehr 20-jährige Niedersachse bisher nicht nachgekommen sein, woraufhin durch ein niedersächsisches Amtsgericht ein Haftbefehl wegen Nichterfüllung der Auflagen zur Verbüßung eines Freizeitarrestes im November 2020 erlassen wurde. Aufgefallen war der Mann den Bundespolizisten am vergangenen Freitagnachmittag im Rahmen von Kontrollen der intensivierten Binnengrenzfahndung im Seehafen Rostock. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten diese die Fahndungsnotierung fest und teilten dem Betroffenen mit, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht und er durch Zahlung von insgesamt 354,- Euro einen angeordneten Jugendarrest von 47 Stunden abwenden kann. Der 20-Jährige kam seiner Zahlungsverpflichtung in Höhe von 354,- Euro nach und konnte somit den Freizeitarrest abwenden. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann auf freiem Fuß belassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 17:19 Uhr | Seitenaufrufe: 34« zurück zur News-Übersicht
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