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Eine Kita in Rostock hat eine Verkleidungsparty mit dem Motto „Indianer und Cowboys“ abgesagt. Stattdessen wurde das Thema „Pferde und Ponys“ gewählt, da das ursprüngliche Motto als anstößig empfunden wurde.
Die Verbindungen zwischen dem FC Hansa Rostock und dem Greifswalder FC sind im sportlichen Bereich groß. Sieben aktuelle Spieler des GFC trugen schon die Kogge auf der Brust. In der Sommerpause kamen zwei weitere hinzu.
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Eine Frau ist bei einem Verkehrsunfall auf der B 105 am Donnerstagnachmittag (3. Juli) verletzt worden. Sie kam ins Krankenhaus. Die Bundesstraße war mehrere Stunden lang gesperrt.
Nach Beschwerden eines Vaters sagte eine Kita die Party ab, nennt das Fest jetzt anders.
Ein vollgepackter Monat mit fünf Triathlon-Veranstaltungen wartet auf die „Dreikämpfer“ in Mecklenburg-Vorpommern.
Rostock: Wohnungsgesellschaft Wiro erhält Zuschüsse für Personenaufzüge
Rostock (MEIL) • Die Wohnungsgesellschaft "Wohnen in Rostock" (Wiro) erhält für die Nachrüstung von insgesamt acht Personenaufzügen an der Nobelstraße 16 bis 19 und an der Lomonossowstraße 13 bis 16 vom Landesbauministerium einen Zuschuss in Höhe von 316.800 Euro. Die 64 Wohnungen der fünfgeschossigen Wohngebäude aus den Jahren 1964 und 1965 werden künftig mit dem Außenaufzug erreichbar sein.
Im Rahmen des Landesprogramms "Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen" stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.
Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mo., 19.01.1970 - 12:07 Uhr | Seitenaufrufe: 182« zurück zur News-Übersicht
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