3.500,- Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Rostock-
Warnemünde (BPHR) • Weil er mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde musste ein 48-jähriger Österreicher gestern 3504,35 Euro zahlen, um nicht in der Justizvollzugsanstalt zu landen.
Einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis des Amtsgerichtes Laufen vom Februar 2017 zur Zahlung der Geldstrafe war der Mann bisher nicht nachgekommen. Daraufhin wurde durch die Staatsanwaltschaft Traunstein im März 2018 ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen.
Diesen konnten die Beamten der Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Kreuzfahrtschiffes am Passagierkai Warnemünde am 08.05.2018 nunmehr vollstrecken.
Noch vor Ort wurde die Geldstrafe von dem Gesuchten bezahlt, woraufhin ihm eine Ersatzhaftstrafe von 48 Tagen erspart blieb. Nachdem die Beamten ihm eine Quittung über die Zahlung ausgestellt haben, wurde er auf freien Fuß belassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | So., 18.01.1970 - 16:50 Uhr | Seitenaufrufe: 115« zurück zur News-Übersicht