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Nr. HRO-2604-03/2010 - 26.04.2010 - PD Rostock - Polizeidirektion Rostock Nach einem Auffahrunfall, an dem drei Lkw beteiligt waren, musste die Bundesstra�e 105 f�r mehreren Stunden voll gesperrt werden.
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:30 Uhr
Nr. HRO-2604-01/2010 - 26.04.2010 - PD Rostock - Polizeidirektion Rostock Bei einem Raub�berfall erbeutete ein maskierter und bewaffneter Mann am 25.04.2010 Bargeld in H�he von mehreren Hundert Euro.
Quelle: Landespolizei Mecklenburg Vorpommern | Do., 14:37 Uhr

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Rostock (HRPS) • Wer sich am 24. September 2017 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchte, kann dafür schon jetzt die erforderliche Bereitschaftserklärung abgeben. Darauf weist die Stadtverwaltung als Gemeindewahlbehörde hin. Neben der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wird zeitgleich auch der Bürgerentscheid über die Verlegung des "Traditionsschiffes" durchgeführt.

Insgesamt werden allein in Rostock etwa 1.600 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für jeden der 134 allgemeinen Wahlbezirke, der 28 Briefwahl- und der 28 Briefabstimmungsbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher, deren Stellvertretung, die Schriftführerin oder der Schriftführer sowie zwei bis sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan, zum Beispiel Wahlausschuss, sein.

Als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer kann jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger eingesetzt werden, die bzw. der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 37 Tagen in der Hansestadt Rostock wohnt und nicht Mitglied in einem anderen Abstimmungsorgan ist.


In Würdigung des Ehrenamtes erhalten Vorsteherinnen oder Vorsteher ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro, deren Stellvertretungen und die Schriftführung in Höhe von 50 Euro sowie die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände in Höhe von 40 Euro. Bei einem Einsatz in einem Urnenwahllokal mit gleichzeitiger Durchführung sowie Auszählung des Bürgerentscheides, erhöht sich der Betrag um 20 Euro (Vorsteherin/Vorsteher), 10 Euro (Stellvertretung, Schriftführung) bzw.
5 Euro (Beisitzerin/Beisitzer).
Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss eine Bereitschaftserklärung ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden. Die Bereitschaftserklärung kann auch online unter www.rostock.de/wahlen ausgefüllt werden.

Die Berufung in ein Ehrenamt wird etwa Ende Juli erfolgen. Im Berufungsschreiben werden Angaben zu Funktion, Einsatzort und Einsatzzeit mitgeteilt. Vorsteherinnen und Vorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zu einer Wahlhelferschulung. Bei weiteren Fragen steht das Büro der wahlhelferverwaltung ab 26. Juni 2017 unter Tel. 0381 381-1801 oder per E-Mail unter wahlhelfer@rostock.de zur Verfügung.

Linktipp: www.rostock.de/wahlen

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | So., 18.01.1970 - 08:47 Uhr | Seitenaufrufe: 161
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