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Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:19 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 08:59 Uhr

100.000 Euro für kleinere Sportvereine in Rostock

Rostock (HRPS) • Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, hat heute während des WIRO-Sporttages am Warnemünder Leuchtturm dem Präsidenten des Stadtsportbundes Rostock e.V. Herbert Pankau einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro übergeben. Die finanziellen Mittel aus dem vom Amt für Schule und Sport verwalteten Sonderfond für kleine Sportvereine kommen 43 Rostocker Sportvereinen zugute. Die einzelnen Vereine erhalten Zuschüsse zwischen jeweils 200 und bis zu 5.000 Euro. Dadurch werden Anschaffungen von Sportgeräten ermöglicht, aber auch die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten bei Wettkampfreisen sowie die Erneuerung von Ausstattungsmaterial.

Senator Steffen Bockhahn betonte: "Die Sportstätten der Hansestadt Rostock wurden in den vergangenen Jahren aufwendig saniert bzw. neu gebaut. Damit haben sich die Rahmenbedingen für den Schul- und für den Vereinssport wesentlich verbessert. Denn moderne und sanierte Sportstätten sind die Grundlage für eine positive Sportentwicklung in der Hansestadt Rostock. Dies zeigt auch die stetig wachsende Zahl der Vereinsmitglieder in den 200 Rostocker Sportvereinen. Erstmals hat diese Zahl jetzt die 50.000er-Marke überschritten."

Nach Jahren gleichbleibender direkter Sportförderung wurde im Doppelhaushalt 2015/2016 die Förderung im Jahr 2016 auf 1,35 Mio.
erhöht. Gerade bei kleinen Sportvereinen gibt es oft erhebliche Probleme, wenn fehlende Eigenmittel für notwendige Anschaffungen und Investitionen nicht erbracht werden können. Daher wurde auf Beschluss der Bürgerschaft ein Sonderfond für kleine Sportvereine in Höhe von 100.000 Euro eingerichtet.

Nach intensiven Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und Stadtsportbund  wurden die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Fonds am 18. Mai 2016 durch die Bürgerschaft bestätigt. Antragsberechtigt waren kleine Sportvereine der Hansestadt Rostock mit bis zu 300 Mitgliedern.
Sie konnten bis zum 15. Juni 2016 Anträge auf Förderung für Groß- und Kleinsportgeräte sowie für Wettkampfreisen stellen. Aber auch finanziell in Not geratene Vereine waren antragsberechtigt. Im Rahmen eines Gremiums aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern des Stadtsportbundes, des Ausschusses für Schule, Hochschule und Sport der Bürgerschaft sowie der Stadtverwaltung wurden die eingegangenen Anträge geprüft und beraten. Alle antragstellenden förderfähigen Rostocker Sportvereine konnten dabei berücksichtigt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Freizeit & Sport | So., 18.01.1970 - 00:43 Uhr | Seitenaufrufe: 153
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