Neues Melderecht ab 1. November / News / Seestadt Rostock
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Top 7 - Meist gelesene News
Nachmittag der Kulturentwicklung am 22. Juli 2025 in der Rathaushalle. | Foto: Presse- und Informationsstelle/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Über 50 Kulturinteressierte, Akteurinnen und Akteure aus Stadtgesellschaft, Verwaltung und Kulturszene kamen am Dienstag in der Rathaushalle zum „Nachmittag der Kulturentwicklung“ zusammen. Ziel der Veranstaltung war es, zentrale Ergebnisse aus dem bisherigen Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des...
Quelle: HRO-News.de | Di., 17:32 Uhr
Rostock-Warnemünde (MWBT) - Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Jochen Schulte, hat heute in Warnemünde das 8. Norddeutsche Branchentreffen der Ernährungswirtschaft eröffnet und mit Vertretern aus Wirtschaft, Handel und Politik über Wege zur Stärkung der Branche...
Quelle: HRO-News.de | Di., 00:00 Uhr
Rostock (PIHR) - Am gestrigen Montagabend, den 21.07.2025, kam es gegen 19:30 Uhr zu einem Brand in einer Kleingartenanlage im Kringelweg im Rostocker Stadtteil Gartenstadt/Stadtweide. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet zunächst eine Gartenlaube in Brand. Das Feuer griff in der Folge auf eine unmittelbar benachbarte Laube...
Quelle: HRO-News.de | Di., 13:02 Uhr
Leerung der Bioabfallbehälter | Foto: Stadtentsorgung Rostock GmbH/Hansestadt Rostock
Rostock-Brinckmansdorf (HRPS) - Die Bioabfallentsorgung in Teilen von Brinckmansdorf muss am Donnerstag, 7. August 2025, entfallen, teilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit. Hintergrund ist eine Straßensanierung, für die die Rudolph-Tarnow-Straße vom 6. bis 7. August 2025 voll gesperrt wird. Davon ist auch die Abfallentsorgung von...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:31 Uhr
Titelseite der Ausgabe 7/2025 des Städtischen Anzeigers vom 25. Juli 2025 | Foto: Jachim Kloock/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Juli-Ausgabe des „Städtischen Anzeigers“ ist jetzt erschienen. Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung informiert auf 16 Seiten unter anderem über den neuen Trinkbrunnen in Toitenwinkel, Malwettbewerbe für Kinder und die Ausstellung zum Rostocker Kulturentwicklungsplan, die bis zum 1. August in der...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:50 Uhr
Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Rostock (PIHR) - Am späten Abend des gestrigen 24. Juli 2025 kam es in der Dethardingstraße in Rostock zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Pkw. Nach ersten Erkenntnissen fuhr ein 59-jähriger Autofahrer gegen 23:30 Uhr von der Parkstraße in Richtung Dethardingstraße und wollte nach links in die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 09:53 Uhr

Neues Melderecht ab 1. November

Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin  oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.  Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber  ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 98
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