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Frauenquote ist rechtlich zulässig, wirtschaftlich sinnvoll und gleichstellungspolitisch absolut notwendig

Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (psfg) • Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur Frauenquote betont die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann (SPD), dass eine Frauenquote nicht nur rechtlich möglich, sondern gesellschaftspolitisch notwendig ist.

"Rechtsgutachten bestätigen eindeutig, dass eine Frauenquote rechtlich zulässig ist", so Seemann. "Darüber hinaus ist eine verbindliche Quote aber auch notwendig, damit die Wirtschaft gezwungen ist, Frauen endlich die gleichen Karrierewege zu ermöglichen wie Männern. Denn noch immer verhindern mangelnde Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben sowie männlich geprägte Netzwerke einen Aufstieg qualifizierter Frauen oder stehen unbewusste Vorbehalte einer Beförderung von Frauen im Weg. Dementsprechend gibt es in mehr als 90 der 100 größten Unternehmen in Deutschland keine einzige Frau im Vorstand. Freiwillige und unverbindliche Absichtserklärungen, wie es sie seit zehn Jahren in Deutschland gibt, haben daran nichts geändert." Seemann weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen auch für die Unternehmen von Vorteil ist. "Frauen haben im Durchschnitt sehr gute und hohe Bildungsabschlüsse. Darüber hinaus hat u.a. die Unternehmensberatung McKinsey belegt, dass Unternehmen mit einem ausgewogenerem Frauen- und Männeranteil auf Führungsebene wirtschaftlich erfolgreicher sind", erläutert sie.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Soziales | Fr., 16.01.1970 - 03:59 Uhr | Seitenaufrufe: 283
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