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Veranstaltungsverbot am Karfreitag

Rostock (hrps) • Das Stadtamt als zuständige Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf den bevorstehenden Karfreitag auf die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hin und bittet, de darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Der Karfreitag, in diesem Jahr der 22. April, ist ein stiller Feiertag, an dem alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.

Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag ab Mitternacht (0 Uhr) ist zwingend, auch wenn die Veranstaltung bereits am Gründonnerstag begonnen hat. Zusätzlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen, das Betreiben von Spielhallen bzw. sonstige Veranstaltungen in Schankbetrieben bis einschließlich Karsonnabend um 18 Uhr grundsätzlich verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:53 Uhr | Seitenaufrufe: 379
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