Karina Jens, Präsidentin der Bürgerschaft zum Bürgerbegehren - Verlegung des Traditionsschiffes / News / Seestadt Rostock
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Gute Leistung, keine Punkte: Zweitligist Hansa Rostock ist der Verlierer des 31. Spieltages, rutschte auf einen direkten Abstiegsplatz ab. Der Fokus gilt dem Spiel gegen Karlsruhe.
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So einen kuriosen Einsatz hatte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern lange nicht.Foto: Carsten Rehder/dpa
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Am 15. Juni steigt die 32. Auflage des Neubrandenburger Tollenseseelaufes. Es wird zwei Neuerungen geben.
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Karina Jens, Präsidentin der Bürgerschaft zum Bürgerbegehren - Verlegung des Traditionsschiffes

Rostock (hrps) • Am 30. September 2010 wurden durch Vertreter des Wählerbündnisses  die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zur Verlegung des Traditionsschiffes an die Präsidentin der Bürgerschaft, Karina Jens, übergeben. Die Präsidentin hat mit Datum vom 3. November 2010 das Ergebnis der Auszählung der der Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zur Verlegung des Traditionsschiffes erhalten. Demnach wurden 4.005 gültige Unterschriften erfasst. Gemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohnern sind 4.000 erforderlich, damit wurde eine erste formale Voraussetzung erfüllt.

Nach Prüfung des Bürgerbegehrens durch die Verwaltung entscheidet die Bürgerschaft über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheids unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Dies ist in § 20 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern so geregelt.

In dieser Wahlperiode ist es bereits das zweite Mal, dass die Rostockerinnen und Rostocker die  Möglichkeit der kommunalen Selbstverwaltung nutzen, um die Bürgerschaft aufzufordern eine Angelegenheit der Stadt zu entscheiden. Am 16. Juni 2010 wurden zu Erhalt der Kopflinden in Warnemünde Unterschriftlisten übergeben. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit steht noch aus, da die Verwaltung die Angelegenheit noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt hat.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Kunst & Kultur | Do., 15.01.1970 - 23:07 Uhr | Seitenaufrufe: 504
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